Als annähernd quadratisch gelten gemäss der Praxis der Stadt Bern Bauten, wenn keine Seite mehr als 10 % länger ist als die andere.5 Die Breitseite gilt als Basis für die Berechnung und damit als 100 %. Gestützt darauf ist die Stadt Bern in ihrem Entscheid zum Schluss gekommen, die Längsseite sei mehr als 11 % länger als die Breitseite. Das Bauvorhaben sei nicht annähernd quadratisch. b) Der Beschwerdeführer 1 stützt sich ebenfalls auf die von der Stadt Bern angewandten 10 % - Regel, macht aber geltend, gemäss dem allgemeinen Verständnis sei die Längsseite mit 100 % gleichzusetzen. Daher messe die Breitseite genau 90 % der