ihrer Eingabe vom 2. August 2018 präzisieren sie, der Erker nütze die erlaubten Masse maximal aus, oder überschreite sie sogar. Allenfalls seien die unterschiedlichen Abmessungen auf die Qualität der Kopien der Baupläne zurückzuführen. Es werde aber in jedem Fall verlangt, dass die geforderten Masse eingehalten werden. Der Beschwerdegegner erklärt, die Länge der Hauptfassade betrage 10.35 m. Wenn die Beschwerdeführenden 2 - 4 von einem anderen Mass ausgingen, sei dies auf einen Messfehler zurückzuführen.