3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren, holte die Vorakten ein und gab der Stadt sowie dem Beschwerdegegner Gelegenheit, zu den Beschwerden Stellung zu nehmen. Sie beantragen die Abweisung der Beschwerden und die Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und