Mit Gesamtentscheid vom 18. April 2018 wies die Stadt Bern die Einsprachen ab und erteilte dem Bauvorhaben die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 11. Mai 2018 und die Beschwerdeführenden 2 – 4 am 18. Mai 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 18. April 2018 und die Erteilung des Bauabschlags.