betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern vom 18. April 2018 (Baukontroll-Nr. 2017-0598; Wohnhaus mit Carport) RA Nr. 110/2018/67 2 I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 22. August 2017 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Teilabbruch der bestehenden Garage auf Parzelle Bern, Kreis 3, Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone, Bauklasse 3. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache.