8. Die Beschwerdegegner haben der Stadt Thun die Auslagen im Betrag von Fr. 1'819.50 zu ersetzen. RA Nr. 110/2018/66 25 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________ / Frau Rechtsanwältin H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun, Bauinspektorat, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor