Das rechtliche Gehör umfasst auch das Recht auf Akteneinsicht und das Recht, von jeder eingereichten Stellungnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu äussern zu können, sofern dies als nötig erachtet wird. Dies bedeutet, dass die Behörde den Beteiligten jede eingereichte Stellungnahme zur Kenntnis bringen muss.42 Die Beurteilung des Fachausschusses FBA liegt nur in Form eines Protokolls der FBA-Delegation vor. Das Akteneinsichtsrecht bezieht sich auf alle Akten, die geeignet sind, Grundlage der Verfügung bzw. des Entscheids zu bilden.