Die Stützmauer mit dem Geländer kann für den Gartenunterhalt von Erwachsenen ohne Weiteres überstiegen werden. Auch die Böschung unterhalb der Mauer muss ja gepflegt werden, selbst wenn es vor der Mauer keine Hecke hätte. Dass der Grünabfall ordnungsgemäss entsorgt werden muss und die Pflanzen nicht auf fremde Grundstücke ragen sollen, ist ohnehin selbstverständlich. Das Bauvorhaben ist mit obgenannter Auflage zu bewilligen. h) Für die ästhetische Beurteilung war aufgrund der zahlreichen aktenkundigen Fotos und des schlüssigen Berichts der FBA weder ein Augenschein noch eine Beurteilung durch die OLK erforderlich. Die entsprechenden Beweisanträge werden abgewiesen.