f) Im vorliegenden Fall ist eine dauernde und genügend hohe Begrünung der Mauer erforderlich und geeignet, um eine gute Gesamtwirkung des Vorhabens zu erzielen. Das Vorhaben erweist sich mit einer solchen Auflage als bewilligungsfähig. Die Beschwerdeführenden rügten, die von der Vorinstanz erlassene Auflage sei zu wenig präzis. Das Rechtsamt erwog deshalb, die Auflage wie folgt zu präzisieren (zweiter Präzisierungsvorschlag gemäss Verfügung vom 13. September 2018):