Solange die Böschungsbegrenzungslinie nicht überschritten wird, ist je nach vorbestehendem Terrain selbst nach der BSIG eine über 1.20 m hohe Stützmauer möglich. Eine Böschungsbegrenzungslinie ist eine Kombination von Höhe und Abstand und definiert mithin auch den Grenzabstand. Vorliegend ist der Grenzabstand mit der von der Stadt Thun definierten Böschungsbegrenzungslinie kommunal festgelegt. Das Bauvorhaben hält diesen Grenzabstand ein. 6. Ästhetik