f) In den Auflagen verfügte die Stadt Thun, dass das Geländer gemäss Plan "Schnitt Mauer West" vom 15. Januar 2018 auf 1.0 m Höhe zu reduzieren oder andernfalls um 2 cm zusätzlich von der massgeblichen Grenze abzurücken ist (Ziffer 1.5 des Dispositivs). Mit der Nachmessung und den korrigierten Plänen hat sich diese Auflage erledigt. Weil sich die Auflage explizit auf den Plan vom 15. Januar 2018 bezog und nun die Projektänderung an dessen Stelle getreten ist, braucht die Auflage aber nicht aufgehoben zu werden; sie wurde mit der Projektänderung obsolet.