b) Die Beschwerdeführenden bestreiten, dass die auf den Projektplänen dargestellten Höhen und Neigungswinkel korrekt sind und mit den Gegebenheiten übereinstimmen. Die Beschwerdegegner haben in den Projektänderungsplänen keine Koten angegeben. Die Projektänderungspläne lassen sich aber anhand der aktenkundigen Geometermessungen überprüfen. Die neue Stützmauer ist im Bereich der südwestlichen Ecke, wo sich der neue Sitzplatz befindet, am höchsten und weist dort die kürzesten Abstände zu den Parzellen Nr. J.________ und Nr. K.________ auf. Für diesen südwestlichen Bereich der Stützmauer liegen Geometermessungen der L.________ AG vor.