a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Pläne der Projektänderung entsprächen nach wie vor nicht den Gegebenheiten. Die Pläne enthielten keine Angaben zum gewachsenen Terrain, obwohl dieses massgebend sei für die Messung der Mauerhöhe und des Neigungswinkels. Seit Juli 2017 habe die Bauherrschaft sukzessive massive Terrainaufschüttungen vorgenommen und damit den Baugrund mehrfach künstlich angehoben. Weil sich das gewachsene Terrain nicht mehr feststellen lasse, sei auf den natürlichen Geländeverlauf der Umgebung, d.h. bei den Nachbarparzellen Nrn. K.________, J.________ und O.________ abzustellen. Aus den Querprofilen der Geometermessungen der P.______