Die vorerwähnten Skizzen zur Praxis bei Böschungen und Einfriedungen finden sich in der Zusammenstellung "Praxisentscheide des Bauinspektorates Thun", Stand Juni 2018. In RA Nr. 110/2018/66 9 dieser 17-seitigen Zusammenstellung werden sehr unterschiedliche baupolizeiliche Fragen geklärt. Die Zusammenstellung kann daher als Praxishandbuch bezeichnet werden, das einer einheitlichen und kontinuierlichen Praxis des Bauinspektorats dient. Die Praxis der Stadt Thun zur zulässigen Höhe von Stützmauern ist damit genügend erwiesen.