7. Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdegegner verzichteten auf Schlussbemerkungen. Die Stadt Thun erklärte, sie stimme der Projektänderung zu und verzichte auf Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführenden machten unter anderem geltend, dass die korrigierten Projektpläne immer noch nicht den Gegebenheiten entsprächen. Dazu reichten sie Geländemessungen der P.________ AG ein. Die vorgeschlagene Präzisierung der Auflage erachten die Beschwerdeführenden als ungenügend. An ihren Rechtsbegehren halten sie fest.