Die Stadt Thun teilte mit, sie sei mit der vorgeschlagenen Präzisierung der Auflage einverstanden. Die Beschwerdegegner erklärten, aus rechtlicher Sicht bestehe kein Anlass für die Präzisierung der Auflage. Sie seien aber bereit, die vorgeschlagene Präzisierung zu akzeptieren. Am 28. September 2018 (eingegangen am 1. Oktober 2018) reichten die Beschwerdegegner korrigierte Pläne ein (Projektänderung), bestehend aus den Plänen ‒ Situation 1:500 vom 2.10.2017, rev. 25.09.2018 ‒ Grundriss 1:200 vom 2.10.2017, rev. 25.09.2018 ‒ Schnitte Mauerecke Südwest 1:50 vom 2.10.2017, rev. 25.09.2018