Die Nachmessung habe Abweichungen von den Plänen ergeben. Das Bauvorhaben halte die Abstände und Höhen aber deutlicher ein als auf den Plänen dargestellt. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/66 4 6. Das Rechtsamt gab den Beschwerdegegnern Gelegenheit, korrigierte und vermasste Pläne einzureichen. Ausserdem gab es den Parteien Gelegenheit, sich zu einem zweiten Präzisierungsvorschlag für die Auflage für die Hecke zu äussern.