Die Beschwerdegegner teilten mit, dass sie mit der Präzisierung der Auflage einverstanden seien. Die Beschwerdeführenden hielten an ihren Rechtsbegehren fest. Für den Fall einer Bestätigung der Baubewilligung beantragten sie weitere Ergänzungen der Auflage. Die Stadt Thun teilte mit, sie sei mit der Präzisierung der Auflage einverstanden. Hinsichtlich der ständigen Praxis des Bauinspektorats bei Stützmauern reichte sie eine von zehn Mitarbeitern des Bauinspektorats unterzeichnete Erklärung ein. Zur Höhe der gebauten Stützmauer hielt sie zusammengefasst fest, für die Nachmessung des Bauvorhabens habe sie den Kreisgeometer beigezogen. Die Nachmessung habe Abweichungen von den Plänen ergeben.