2. Mit Bauentscheid vom 9. April 2018 erteilte die Stadt Thun dem Vorhaben die Baubewilligung. Als Auflage ordnete sie in Ziffer 1.6 die Pflanzung einer Hainbuchen- oder Ligusterhecke oder einer gleichartigen Hecke (keine Thuja oder Kirschlorbeer) über die ganze Länge der Mauer an. Zudem verlangte sie, dass das Geländer das auf dem Schnittplan dargestellte 45°-Profil einhalten müsse (Ziffer 1.5).