Die Stadt Thun stellte fest, dass die Stützmauer baubewilligungspflichtig ist und eröffnete am 30. August 2017 ein baupolizeiliches Verfahren. Am 20. September 2017 reichten die Beschwerdegegner ein nachträgliches Baugesuch ein (datiert vom 15. September 2017). Das Bauvorhaben umfasst die neue Gartengestaltung mit Aufschüttung des Terrains und Erstellen von neuen Mauern. Die Beschwerdeführenden erhoben gegen das Bauvorhaben Einsprache. Am 15. Januar 2018 reichten die Beschwerdegegner eine Projektänderung ein, die eine Rückversetzung des Geländers hinter die Stützmauer vorsieht. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest.