3. Die Beschwerdeführenden haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von Fr. 2'380.00 zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt K.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher M.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Emmental, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde R.________, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Veterinärdienst, zur Kenntnis - Amt für Landwirtschaft und Natur, INFORAMA, zur Kenntnis