1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 4. April 2018 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'500.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 49 Siehe Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: 50 BVR 2014 S. 484 E. 6 RA Nr. 110/2018/65 25