48 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) RA Nr. 110/2018/65 24 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 500.00 erhoben. Die von den Beschwerdeführenden zu tragenden Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit Fr. 2'500.00.