Die Haltung von 17 Bienenvölkern bringt für die benachbarten Beschwerdeführenden zwar gewisse Unannehmlichkeiten mit sich, das gesunde Wohnen wird aber nicht derart beeinträchtigt, dass das in einer Mischzone zu tolerierende Mass (mässig störende Betriebe) überschritten wäre. Die ersuchte Bienenhaltung mit 12 Prüfvölkermagazinen, 4 Pflegevölkermagazinen und maximal 40 Befruchtungskästchen ist daher vorliegend in der betreffenden Dorfzone O.________ zonenkonform. RA Nr. 110/2018/65 23 9. Parkplätze