Dass es daher auf den Parzellen der Beschwerdeführenden aufgrund der durch die 17 Bienenvölker vorhandenen, etwas grösseren Bienendichte zeitweise zu Verschmutzungen durch den Kot der Bienen kommen kann, ist (insb. bei schlechterem Wetter) nicht auszuschliessen. Die Verschmutzungen durch den Kot der Bienen stellen bei objektiver Betrachtungsweise auch bei 17 Bienenvölkern keine übermässige, nicht mehr tragbare Beeinträchtigung dar, welche zur Zonenwidrigkeit des Vorhabens führen würde. Ähnlich beurteilte dies das Baudepartement des Kantons Aargau in einem Entscheid aus dem Jahr 198047, in welchem es eine Versetzung von zwei Bienenhäusern mit insgesamt 29 Bienenvölkern weiter weg von den