Die blosse Nähe der Wohnhäuser und Gärten der benachbarten Beschwerdeführenden und die etwas höhere Bienendichte ändert nichts am umschriebenen Stechverhalten der Bienen.38 Weiter ist zu berücksichtigen, dass das Kollisionsrisiko in den aktiven Bienenmonaten grundsätzlich überall besteht. Als Abgrenzung zu den Grundstücken der Beschwerdeführenden und insbesondere zur Parzelle der Beschwerdeführenden 3 und 4 in unmittelbarer Nähe zu den Bienenmagazinen wird sodann eine Bretterwand erstellt, welche die Flugbahn der Bienen in die Höhe lenkt und damit als Schutz dient.39 Die Beschwerdeführenden konnten