c) Die betreffende Dorfzone mit der Imkerei des Beschwerdegegners befindet sich ausserhalb des Dorfkerns von R.________ in der Nähe der westlichen Gemeindegrenze. Neben der Imkerei und in derselben Zone befindet sich das Wohnquartier mit den Häusern und Gärten der Beschwerdeführenden. Nördlich grenzt der Betrieb des Beschwerdegegners an weitere Gewerbebetriebe an, u.a. an eine Autogarage mit Tankstelle sowie an einen Spenglereibetrieb. In Südwestlicher Richtung gut 100 m entlang der Hauptstrasse liegt ein weiterer Gewerbebetrieb, welcher sich aber nicht mehr in derselben Zone befindet, sondern in einer reinen Gewerbezone zu liegen kommt.