Dies und die Teilnahme am Zuchtprogramm der Carnica-Imker, womit strenge Vorgaben einzuhalten sind und der Zuchtbestand regelmässig kontrolliert wird, bieten Gewähr für sanftmütige Völker und die Minimalisierung des Stechrisikos. Ebenso wird – der Einschätzung der Fachleute folgend – deutlich, dass betriebsseitig die möglichen Massnahmen für eine weitere Reduktion der Immissionen getroffen wurden (attraktive Bienentränke) oder gemäss Auflage des angefochtenen Entscheids noch zu treffen sind (Bretterwand) und dass diese Massnahmen sehr wohl nützlich sind, um die aus Sicht der Beschwerdeführenden störenden Immissionen weiter einzudämmen.