Nach der einstimmigen Einschätzung der Fachpersonen sowie dem am Augenschein gewonnenen Eindruck steht für die BVE fest, dass der Betrieb des Beschwerdegegners die Voraussetzungen eines fachgerecht und einwandfrei geführten Zuchtbetriebs erfüllt. Dies und die Teilnahme am Zuchtprogramm der Carnica-Imker, womit strenge Vorgaben einzuhalten sind und der Zuchtbestand regelmässig kontrolliert wird, bieten Gewähr für sanftmütige Völker und die Minimalisierung des Stechrisikos.