Die BVE hat keinen Anlass, an dieser übereinstimmenden Einschätzung der Fachleute zu zweifeln, zumal anlässlich des Augenscheins trotz längerem Verweilen vor Ort (auch unmittelbar vor den Bienenmagazinen) keine Probleme auftraten. Die vorgeschriebene Bretterwand sei sodann eine sehr sinnvolle Massnahme und die vorhandene Bienentränke im Garten des Beschwerdegegners sei sehr gut und könne nicht verbessert werden.