äussert sich zur Bienenhaltung in Wohnzonen und ist bereits aus diesem Grund vorliegend als Entscheidhilfe nicht geeignet. Da nur die örtlichen Verhältnisse und Strukturen der hier betroffenen Dorfzone im Bereich der Imkerei massgebend für die konkrete Beurteilung sind, ist sodann der insbesondere von der Gemeinde verwendete Begriff der Ortsüblichkeit – bezogen auf die ganze Bauzone der Gemeinde R.________ – hier höchstens in untergeordneter Weise von Relevanz. Aus der bisher üblichen Anzahl Bienenvölker bzw. der tatsächlich vorhandenen Anzahl Bienenvölker an anderen Standorten in R.