Diese zweite Beurteilungsstufe besteht daher darin, die konkreten Gegebenheiten (Struktur der entsprechenden Zone, Nähe der Wohnhäuser, Haltung der Tiere) miteinzubeziehen und anhand dieser Faktoren zu beurteilen, ob 17 Bienenvölker in der betreffenden Dorfzone O.________ zulässig sind. Auch diese konkrete Prüfung steht unter der Prämisse, dass es sich bei der vorliegenden Dorfzone O.________ um eine Mischzone handelt, in welcher mässig störende Betriebe zugelassen sind. Es besteht damit ein Unterschied zu einer reinen Wohnzone, in welcher andere Massstäbe zu gelten haben (keine störenden Betriebe, für das ruhige Wohnen bestimmt).