Insgesamt gehen von der Haltung von 17 Bienenvölkern generell-abstrakt nicht mehr als mässig störende Emissionen aus. Zwar bringt diese Haltung gewisse Unannehmlichkeiten mit sich, das gesunde Wohnen wird aber nicht wesentlich beeinträchtigt. Ob die Haltung vorliegend zulässig und damit zonenkonform ist, muss daher anhand der vorliegenden Gegebenheiten im Rahmen der konkreten Prüfung der Zonenkonformität geprüft werden (vgl. E. 8). 8. Zonenkonformität: Konkrete Beurteilung