Die in Mischzonen erhöhte Toleranzschwelle gilt nicht nur für Lärm- oder Geruchsimmissionen, sondern auch für die von der Bienenhaltung ausgehenden Emissionen. Das Halten von Bienenvölkern ist in einer gemischten Zone grundsätzlich zulässig, was auch von den Beschwerdeführenden nicht bestritten wird. Wo die genaue Obergrenze an zulässigen Bienenvölkern liegt, ab welcher mit der Bienenhaltung typischerweise Belästigungen verbunden sind, die mehr als mässig störend sind, muss hier nicht beurteilt werden.