Wie bereits ausgeführt, ist hier zu beachten, dass in einer gemischten Zone mehr Immissionen in Kauf genommen werden müssen als in einer reinen Wohnzone. So sind in einer solchen Mischzone im Unterschied zur Wohnzone etwa ein Garagenbetrieb, eine Autoreparaturwerkstätte, eine Autowaschanlage, eine mechanische Werkstatt, eine Bauspenglerei, der Werkhof einer Bauunternehmung, ein Metzgerei- oder Schlächtereibetrieb, ein Gastwirtschaftsbetrieb mit Überzeitbewilligung oder öffentliche Sportanlagen bis zu einer gewissen Grösse zulässig.31