Damit unterscheidet sich diese Mischzone wesentlich von einer reinen Wohnzone, von der störende Gewerbe fernzuhalten sind. In einer gemischten Zone dürfen Gewerbe errichtet werden, die zwar gewisse Unannehmlichkeiten mit sich bringen, das gesunde Wohnen aber nicht wesentlich beeinträchtigen. Es müssen somit mehr Immissionen in Kauf genommen werden als in reinen Wohnzonen. Als mässig störend gelten gemäss Rechtsprechung Betriebe, welche die Wohnnutzung nachts und zur üblichen Freizeit nicht beeinträchtigen und deren Störungen während der übrigen Zeit aus wohnhygienischer und gesundheitspolizeilicher Sicht noch hingenommen werden können.18