b) Die Imkerei des Beschwerdegegners befindet sich in der Dorfzone O.________. Gemäss Art. 30 Abs. 1 GBR16 umfasst die Dorfzone O.________ Gebiete, in denen vielfältigste Nutzungen erlaubt sind. Zugelassen sind Laden-, Büro-, Gewerbe- und Wohnbauten sowie öffentliche Nutzungen. Bauten, die gestalterisch oder nutzungsmässig den Charakter der Dorfzone O.________ beeinträchtigen, sind untersagt. In der Dorfzone gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III (ES III). Nach Art. 43 LSV17 sind in der ES III mässig störende Betriebe zugelassen.