Die Bienen würden weit weg von ihrer Behausungen koten, wie dies am Augenschein zutreffend ausgeführt worden sei. Völlig irrational seien die Aussagen der Beschwerdeführenden hinsichtlich des störenden Verhaltens der Bienen beim Essen im Garten. So würde sich etwa der Lehrbienenstand P.________ mit bis zu 20 Bienenvölkern in einem Abstand von 50 Metern zu einem Restaurant mit grosser Gartenterrasse befinden. Trotz dieser Nähe zu den Bienen müsse diese Terrasse nicht geschlossen werden. 7. Zonenkonformität: abstrakte Beurteilung