In den Schlussbemerkungen vom 6. September 2018 ergänzte der Beschwerdegegner, man habe sich während des Augenscheins längere Zeit auf der unmittelbar benachbarten Parzelle der Beschwerdeführenden 3 und 4 aufgehalten. Trotz bestem Flugwetter für die Bienen sei während der ganzen Zeit keine einzige Biene durch die Menschenmenge geflogen. Dies zeige, wie subjektiv und übertrieben die Wahrnehmungen der Beschwerdeführenden seien. Das Thema "Bienenkot" habe erst anlässlich des Augenscheins einen gewissen Stellenwert erhalten, vorher sei dies noch kaum ein Thema gewesen. Die Bienen würden weit weg von ihrer Behausungen koten, wie dies am Augenschein zutreffend ausgeführt worden sei.