Befruchtungskästen seien nur rund drei Monate pro Jahr aufgestellt. In der betroffenen Dorfzone O.________ seien mässig störende Nutzungen zulässig. Nicht massgebend sei die heutige Struktur der Zone. Die angeblichen Beeinträchtigungen würden blosse Behauptungen darstellen und seien in keiner Art und Weise untermauert. Bienen würden das Licht und die Helligkeit suchen und nicht in dunkle Bereiche bzw. Fenster fliegen. Völlig übertrieben und falsch sei die Behauptung in Bezug auf das Rasenmähen und die Gartenarbeiten. Er habe sodann den Beschwerdeführenden 1 und 2 Vorschläge für eine befristete Abdeckung des Biotops gemacht, dieser Vorschlag sei leider abgelehnt worden.