Dies mache deutlich, dass die Bienenhaltung in diesem Umfang zu übermässigen Beeinträchtigungen führe und daher nicht zonenkonform sei. Anlässlich des Augenscheins vom 8. August 2018 und in den Schlussbemerkungen vom 6. September 2018 weisen die Beschwerdeführenden sodann auf den störenden Kot der Bienen und die dadurch verschmutzte Wäsche sowie die dadurch verschmutzten Dachfenster hin. Sie hätten ihr Verhalten draussen derart angepasst bzw. eingeschränkt, um nicht gestochen zu werden. Bereits die Angst vor einem Bienenstich beeinträchtige die Lebensqualität.