hervor, dass gewisse Massnahmen zur Vermeidung von Störungen auf benachbarten Parzellen ergriffen werden müssten (Bretterwand, Erstellen einer attraktiven Tränkegelegenheit). Auch das Inforama gehe daher davon aus, dass ein gewisses Stichrisiko bestehe und dass der Aufenthalt im Freien gestört werde, namentlich bei Schwimmbädern und Planschbecken. Dies mache deutlich, dass die Bienenhaltung in diesem Umfang zu übermässigen Beeinträchtigungen führe und daher nicht zonenkonform sei.