Das längere Offenhalten von Fenstern und das Lüften von im Freien abgestellten Fahrzeugen vor der Wegfahrt sei nicht möglich. Rasenmähen und Gartenarbeiten könnten wegen der Gefahr von Bienenstichen nur am frühen Morgen oder am späten Abend durchgeführt werden. Das Biotop auf der Parzelle der Beschwerdeführenden 1 und 2 werde von den Bienen als Tränke benutzt, das Aufhalten im Garten oder auf dem Balkon sei durch den Bienenflug stark beeinträchtigt. Nicht möglich sei das Aufstellen von Kinderplanschbecken und Haus-tiere mit Allergien könnten nicht frei im Garten gehalten werden.