Die Immissionen betreffend Bienenkot sei nur während einer kurzen Zeit im Jahr feststellbar und könne bei guter Absprache zwischen Nachbarn und Imkern leicht gemindert werden. Die geplante Bretterwand werde den Bienenflug so richten, dass der Grossteil des Kotes im Frühjahr im Bereich des Sitzplatzes der Parzelle des Beschwerdegegners abgeben werde. Auch das Schwärmverhalten sei zeitlich stark begrenzt. Völker von Imkereien, die züchten und gut geführt seien, würden praktisch keine Schwärme abgegeben. Was das Stechen betreffe, 13 BVR 2005 S. 561 E. 4.1; BGE 141 III 210 E. 5.2, 136 I 207 E. 3.4. 14 Vorakten pag. 100 ff.