a) Bei der Beurteilung der Zonenkonformität der 17 Bienenvölker in der Dorfzone O.________ stützte sich die Vorinstanz auf die Stellungnahme der Fachstelle Bienen Inforama des Amtes für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern vom 7. März 2017. Diese kam zum Ergebnis, dass das Halten von 17 Bienenvölkern im ortsüblichen Rahmen sei.