Selbst wenn ein Bereinigungsgespräch mit der Gemeinde durchzuführen gewesen wäre, so ist zu beachten, dass das Regierungsstatthalteramt als Leitbehörde am 16. August 2017 eine Einigungsverhandlung durchgeführt hat, an welcher neben den Beschwerdeführenden und dem Beschwerdegegner auch Vertreter der Gemeinde teilnahmen. Thema dieser Einigungsverhandlung war in erster Linie die Frage einer allfälligen Reduktion des beantragten Bienenbestandes. Es ging mit anderen Worten um die von der Gemeinde kritisierte Grösse des Bienenbestandes und die von ihnen ersuchte Reduktion. Mit dieser Einigungsverhandlung hat das Regierungsstatthalteramt den Anforderungen von Art. 8 KoG Genüge getan.