5 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8. RA Nr. 110/2018/65 6 Amtsbericht darf die Leitbehörde nur bei vorgängiger Durchführung eines Bereinigungsgesprächs abweichen. Keine gesetzliche Pflicht zum Führen eines Bereinigungsgesprächs besteht dagegen, wenn die Leitbehörde von einem Fachbericht abweichen will. Die Leitbehörde kann das Bereinigungsgespräch mit der Einigungsverhandlung zusammenlegen, muss aber nicht.6