3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 31. Mai 2018 bringt die Gemeinde vor, die bewilligte Anzahl Bienenvölker werde als zu hoch beurteilt und die Ortsüblichkeit sei nicht mehr gegeben. Sie halte an ihren Ausführungen im Amtsbericht vom 28. Juli 2016 fest und spreche sich nach wie vor für die Reduktion der Bienenvölker auf ein ortsübliches und tragbares Mass aus. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 7. Juni 2018 die Abweisung der Beschwerde.