Die Baubewilligung wurde unter folgenden Bedingungen erteilt (Ziff. 4.1.2): "Damit das Bauvorhaben in der Dorfzone als zonenkonform beurteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Auf der Parzelle Nr. N.________ ist innert 60 Tagen nach Rechtskraft des Gesamtbauentscheids eine geeignete und attraktive Bienentränke zu erstellen. - Die Bretterwand ist innert 90 Tagen nach Rechtskraft des Gesamtbauentscheids zu erstellen. Die Beplankung (schöne Seite) muss gegen die Nachbarn angeschlagen sein." RA Nr. 110/2018/65 3