Gleichzeitig ersuchte er um einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank. Am 12. August 2019 reichte er eine Projektänderung ein, um den Grenzabstand zu einer benachbarten Parzelle einzuhalten. Das Vorhaben befindet sich ebenfalls auf der Parzelle R.________ Grundbuchblatt Nr. N.________. Die Parzelle liegt in der Dorfzone O.________. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 4. April 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental die Baubewilligung sowie die gastgewerbliche Betriebsbewilligung. Die Baubewilligung wurde unter folgenden Bedingungen erteilt (Ziff.